Was ist die Gesundheitsüberwachung?
Die Gesundheitsüberwachung (ital. sorveglianza sanitaria) umfasst alle medizinischen Maßnahmen, die der Überwachung des Gesundheitszustands und der Sicherheit der Arbeitnehmer im Hinblick auf das Arbeitsumfeld, die beruflichen Risikofaktoren und die Ausübung der Arbeitstätigkeit dienen.
Sie ist hauptsächlich in Artikel 41 des D.Lgs 81/2008 (Einheitstext zur Arbeitssicherheit) geregelt und ist immer dann verpflichtend, wenn ein Arbeitnehmer einem spezifischen Berufsrisiko ausgesetzt ist.
Wann ist sie verpflichtend?
Die Gesundheitsüberwachung ist in folgenden Hauptfällen erforderlich:
- Exposition gegenüber chemischen, biologischen oder physikalischen Agenzien (Lärm, Vibrationen, Strahlung usw.)
- Manuelle Lastenhandhabung
- Arbeit an Bildschirmgeräten (VDT) für mehr als 20 Stunden pro Woche
- Arbeiten in beengten Räumen oder in der Höhe
- Exposition gegenüber krebserzeugenden oder mutagenen Stoffen
- Nutzung von Arbeitsgeräten mit spezifischen Risiken
Arten von Untersuchungen
Der Betriebsarzt führt verschiedene Arten von Untersuchungen durch:
- Einstellungsuntersuchung: vor der Einstellung oder dem Stellenwechsel
- Periodische Untersuchung: in Abständen, die je nach Risiko festgelegt werden
- Untersuchung auf Antrag des Arbeitnehmers: wenn der Arbeitnehmer einen Zusammenhang zwischen seiner Gesundheit und der Arbeitstätigkeit vermutet
- Untersuchung nach Rückkehr aus dem Krankenstand: nach einer ununterbrochenen Abwesenheit von mehr als 60 Tagen
- Untersuchung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: bei Exposition gegenüber krebserzeugenden oder biologischen Stoffen
Das Eignungsurteil
Am Ende jeder Untersuchung gibt der Betriebsarzt ein Eignungsurteil für die spezifische Tätigkeit ab, das folgendes beinhalten kann:
- Geeignet: Der Arbeitnehmer kann die Tätigkeit ohne Einschränkungen ausüben
- Geeignet mit Auflagen: Eignung unter bestimmten Bedingungen
- Geeignet mit Einschränkungen: Ausschluss bestimmter Tätigkeiten oder Umgebungen
- Vorübergehend ungeeignet: für einen bestimmten Zeitraum
- Dauerhaft ungeeignet: dauerhafte Unfähigkeit zur Ausübung der Tätigkeit
Gegen das Urteil des Betriebsarztes können Arbeitnehmer und Arbeitgeber beim zuständigen Aufsichtsorgan (ASL/SPISAL) Einspruch einlegen.
ErgonMed als Ihr Betriebsarzt
Mit ErgonMed wird die Gesundheitsüberwachung systematisch und dokumentiert durchgeführt. Dr. med. Christian Mattivi, Facharzt für Arbeitsmedizin, gewährleistet:
- Planung der Untersuchungen unter Einhaltung der gesetzlichen Fristen
- Führung der Gesundheits- und Risikoakten
- Mitteilung der anonymen Kollektivergebnisse an den Arbeitgeber
- Beratung bei der Erstellung und Aktualisierung des DVR
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